fpA Sozialwesen

fpA Sozialwesen

In der Ausbildungsrichtung Sozialwesen erfolgt der fachtheoretische Unterricht in den Fächern Pädagogik/Psychologie, Chemie, Biologie, Rechtslehre, Wirtschaftslehre, Kunsterziehung.

Kennzeichnend für die 11. Klasse Sozialwesen ist, wie bei den übrigen Ausbildungsrichtungen, der Wechsel zwischen Theorie und Praxis. Nach 4-5 Wochen fachtheoretischem Unterricht folgen jeweils 4-5 Wochen fachpraktische Ausbildung, also insgesamt 19 Schulwochen Praxis. Dieser Teil der Ausbildung spielt eine wichtige Rolle, denn die erreichten Halbjahresbewertungen fließen in die Gesamtpunktebewertung der Abiturnote mit ein. Ohne erfolgreich absolviertes Praktikum kann man nicht in die 12. Jahrgangsstufe vorrücken.

Im Laufe der 11. Jahrgangsstufe lernen die Schülerinnen und Schüler zwei verschiedene Ausbildungsstellen aus folgenden Bereichen kennen:
• Vorschulische Erziehung und Betreuung in Kinderkrippen und Kindergärten
• Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern in Grundschulklassen, Nachmittagsbetreuung, Inklusionsgruppen, Kinderhorten
• Heilpädagogisches Arbeiten in Förderschulen, Inklusionsklassen, Tagesstätten, Werkstätten für behinderte Menschen
• Altenbetreuung in Altenwohnheimen
Dabei ist die fachpraktische Ausbildung eng verzahnt mit theoretischen Inhalten der Profilfächer

Die Zuweisung der Praktikumsstellen erfolgt durch die jeweilige Lehrkraft der fachpraktischen Ausbildung und fachpraktischen Betreuung. Im Rahmen des Möglichen werden dabei die persönlichen Wünsche berücksichtigt.

Grundsätzlich müssen alle Bewerber der Ausbildungsrichtung Sozialwesen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und eine Immunität gegen häufige Kinderkrankheiten aufweist. Dieser Nachweis darf bei Schulbeginn nicht älter als einen Monat sein und muss zum Schulantritt vorliegen.